Unter WEG-Verwaltung versteht man die sachgerechte Verwaltung des Gemeinschaftseigentums. Was Ihr Verwalter tun muss, tun darf, definiert das Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (kurz: WEG).

 

Unser Grundleistungskatalog basiert auch auf der obigen Quelle:

  • Erstellung der Jahresabrechnung und des Wirtschaftsplans,
  • Einberufung mindestens einer ordentlichen Versammlung der Wohnungseigentümer einmal im Jahre,
  • Durchführung der gültig gefassten Beschlüsse,
  • Regelmäßige Überprüfung der Technik im Bereich des Gemeinschaftseigentums sowie die Durchführung ordnungsgemäßer Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen,
  • Durchführung von Sofortmaßnahmen in dringen Fällen und die Abwicklung von Schadensfällen,
  • Kontrolle des Zahlungsverkehrs, Buchhaltung und Verwaltung der gemeinschaftlichen Gelder,
  • Kontrolle der Verträge der Gemeinschaft, Beratung zur Auftragsvergabe,
  • Einholung verschiedener Angebote sowie die Vergabe von Aufträgen (nach Beschlussfassung),
  • Regelmäßige Kontrolle der Dienstleistungsfirmen, die gegebenenfalls für die Hausreinigung und andere weitere Gebäude-Dienstleistungen beauftragt sind,
  • Entgegennahme von Postsendungen, Willenserklärungen und Zustellungen gerichtet an die Gemeinschaft,
  • Allgemeine Verwaltung, wie z.B. Telefon- und Schriftverkehr mit den Eigentümern sowie mit Dritten, ganzjährige Beratung, Erstellung einer Hausordnung, Schlüsselnachbestellung usw.

Weitere Wünsche Ihrerseits erfüllen wir im Rahmen unserer gemeinsamen vertraglichen Vereinbarung.

 

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