19.04.2023

 

UMSTIEG AUF HEIZEN MIT ERNEUERBAREN EINGELEITET !

 

 

Bundeskabinett beschließt Novelle des Gebäudeergiegesetzes:

 

Grundsätzlich muss ab dem 1.1.2024 jede neu eingebaute Heizung (in Neubau und Bestandsgebäuden, Wohn- und Nichtwohngebäude) mindestens 65% erneuerbare Energie nutzen. Bestehende Heizungen sind nicht betroffen und können weiter genutzt werden. Auch Reparaturen sind weiter möglich. Enddatum für die Nutzung fossiler Brennstoffe in Heizungen ist der 31.12.2044. 

 

Bild: https://pixabay.com/de/photos/energiekrise-thermostat-heizung-7349347/

 

 

Weitere Informationen finden Sie hier in der Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz:

 

https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2023/04/20230419-bundeskabinett-beschliesst-novelle-des-gebaeudeenergiegesetzes.html


Das Europäische Parlament hat am 14. März 2023 seine Position zur Überarbeitung der Gebäudeenergieeffizienzrichtlinie festgelegt.

 

 

Die offizielle Pressemitteilung finden Sie hier:

 

https://www.europarl.europa.eu/news/de/press-room/20230310IPR77228/parlament-fur-klimaneutrale-gebaude-bis-2050

 

Den angenommenen Text finden Sie hier:

 

https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/TA-9-2023-0068_DE.pdf

 

 

 

 

 

Bild: https://pixabay.com/de/illustrations/windrad-energie-erneuerbare-energie-1821168/


"Fit für 55" bezieht sich auf das Ziel der EU, die Netto-Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55% zu senken.

 

Das vorgeschlagene Paket zielt darauf ab, die EU-Rechtsvorschriften mit dem Ziel für 2030 in Einklang zu bringen.

 

Über das Projekt der EU erhalten Sie mehr Informationen hier:

 

https://www.consilium.europa.eu/de/policies/green-deal/fit-for-55-the-eu-plan-for-a-green-transition/

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