Unter Miet-Verwaltung versteht man die sachgerechte Verwaltung eines Mietobjektes. In diesem Fall vertritt der Verwalter den Eigentümer der Mietimmobilie in allen das Mietverhältnis betreffenden Angelegenheiten. Unsere Maßnahmen erfolgen stets in Rücksprache mit dem Eigentümer.

 

Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben des Bürgerlichen Gesetzbuches (kurz: BGB) umfasst unser Grundleistungskatalog folgende Punkte:

  • Bearbeitung von Mietanfragen,
  • Korrespondenz zwischen Eigentümer und Mietinteressenten/Mietern,
  • Bonitätsprüfung von Mietinteressenten, Auswahl des zukünftigen Mieters,
  • Abschluss des Mietvertrages, Wohnungsübergabe,
  • Übersicht der Zahlungen, Einnahme und korrekte Verbuchung der Mietzahlungen
  • Das Mahnwesen bei Zahlungsrückständen der Mieter
  • Erstellung der Nebenkostenabrechnung
  • Technische Kontrolle des Mietobjekts, Überwachung und Sicherstellung des ordnungsgemäßen Betriebs der technischen Anlagen wie Heizung, Warmwasseraufbereitung und Aufzugsanlage etc.
  • Regelmäßige Begehung des Objektes zur Feststellung von technischen Mängeln und die Organisation der Mängelbeseitigung,
  • Beauftragung der Durchführung notwendiger Sofortmaßnahmen sowie notwendiger Schönheitsreparaturen
  • Abwicklung von Schadensfällen,
  • Ratschläge in Zusammenhang mit der Mieterhöhung,
  • Einhaltung der Hausordnung, Behandlung von Beschwerden,
  • Regelmäßige Kontrolle der Dienstleistungsfirmen, die gegebenenfalls für die Hausreinigung und andere weitere Gebäude-Dienstleistungen beauftragt sind,
  • Kündigung des Mietverhältnisses, Wohnungsabnahme, usw.

Gerne sind wir bereit weitere Wünsche Ihrerseits (im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und im Rahmen unserer gemeinsamen vertraglichen Vereinbarung) zu erfüllen.

 

 

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