19.04.2023
UMSTIEG AUF HEIZEN MIT ERNEUERBAREN EINGELEITET !
Bundeskabinett beschließt Novelle des Gebäudeergiegesetzes:
Grundsätzlich muss ab dem 1.1.2024 jede neu eingebaute Heizung (in Neubau und Bestandsgebäuden, Wohn- und Nichtwohngebäude) mindestens 65% erneuerbare Energie nutzen. Bestehende Heizungen sind nicht betroffen und können weiter genutzt werden. Auch Reparaturen sind weiter möglich. Enddatum für die Nutzung fossiler Brennstoffe in Heizungen ist der 31.12.2044.
Bild: https://pixabay.com/de/photos/energiekrise-thermostat-heizung-7349347/
Weitere Informationen finden Sie hier in der Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz:
Das Europäische Parlament hat am 14. März 2023 seine Position zur Überarbeitung der Gebäudeenergieeffizienzrichtlinie festgelegt.
Die offizielle Pressemitteilung finden Sie hier:
Den angenommenen Text finden Sie hier:
https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/TA-9-2023-0068_DE.pdf
Bild: https://pixabay.com/de/illustrations/windrad-energie-erneuerbare-energie-1821168/
"Fit für 55" bezieht sich auf das Ziel der EU, die Netto-Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55% zu senken.
Das vorgeschlagene Paket zielt darauf ab, die EU-Rechtsvorschriften mit dem Ziel für 2030 in Einklang zu bringen.
Über das Projekt der EU erhalten Sie mehr Informationen hier: